Auszüge der Satzung
Die „Stiftung Vielfalt der Kulturen“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Göttingen. (…) (…) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Durchführung von Projekten zum Schutze und der Verwirklichung der Menschenrechte von ethnischen und religiösen Minderheiten, Nationalitäten und Volksgruppen, die in ihrer Sicherheit, in ihrem Recht auf Leben, Eigentum und Entwicklung, in ihrem Recht auf freie Religionsausübung und ihrer sprachlichen und kulturellen Identität bedroht sind. (…)
Der Stiftungszweck wird vor allem dadurch verwirklicht, dass entsprechende Projekte und Tätigkeiten anderer als gemeinnützig anerkannter Organisationen auf diesem Gebiet gefördert, eigene Projekte und Tätigkeiten (…) durchgeführt und Forschungsvorhaben, wissenschaftliche und an die Allgemeinheit gerichtete Veröffentlichungen auf diesem Gebiet unterstützt werden.
Die Stiftung erfüllt ihren Zweck ferner dadurch, dass sie Hilfswerke und Selbsthilfegruppen, die den vorgenannten Zwecken dienen, unterstützt oder selber betreibt. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. (…)