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Förderantrag

Förderkriterien

Die Projekte, für die bei der Stiftung eine Förderung beantragt wird, müssen von einer Person, von mehreren Personen oder von einem Verein getragen werden, die für den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte von ethnischen und religiösen Minderheiten, Nationalitäten und Volksgruppen arbeiten oder die sprachliche und kulturelle Identität von Minderheiten, Nationalitäten und Volksgruppen unterstützen. Jedes Projekt kann höchstens für ein Jahr gefördert werden. Folgeanträge sind möglich.

Wir möchten unseren SpenderInnen über die Verwendung ihrer Spenden berichten. Daher sind eine Kostenplanung, die Abrechnung der Kosten nach der Ausgabe der Spenden sowie ein Bericht über die Verwendung der Projektmittel Teil der Förderung. Falls die Empfänger der Spende eine Website haben, möchten wir dort als fördernde Stiftung genannt werden.

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